RECHTSKONFORME
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
GEMÄß DSGVO
Mit der Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum 25. Mai 2018 ist vor Beginn der Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine Einwilligung der betroffenen Personen notwendig.

Personalberatungen, Personalvermittler sowie HR-Abteilungen in Unternehmen sind hier besonders gefordert: Es muss sichergestellt werden, dass für alle neue Bewerber eine rechtskonforme Einwilligung eingeholt wird.

Darüber hinaus müssen für alle Bestandsdaten, für die noch keine Einverständniserklärung vorliegt, diese Erklärung eingeholt und gespeichert werden.
Ist die Datenverarbeitung nämlich nicht legitimiert, werden dadurch die informationellen Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt. Gemäß Art. 7 Abs. 1 DSGVO muss derjenige, der die Daten nutzt oder verarbeitet, nachweisen, dass er ausnahmsweise zur Datenverarbeitung befugt ist. Ist dies nicht der Fall, ist gemäß Art. 82 Abs. 5 DSGVO mit empfindlichen Strafen zu rechnen.

Unter anderem folgende Punkte sind bei der Einwilligung, bzw. die Einverständniserklärung zu beachten: Die Erklärung muss nicht zwingend schriftlich, sondern kann auch mündlich oder elektronisch erfolgen. Sie muss klar verständlich oder eindeutig formuliert sein, so dass der Betroffene erkennen kann, worauf er sich einlässt. Weiterhin muss auf eine potentielle Weitergabe der Daten an Dritte deutlich hingewiesen werden. Auch eine Erklärung, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden, ist notwendig. Ein Widerruf dieser Einwilligung muss einfach möglich sein.
Einverstaendniserklaerung.eu hilft Ihnen dabei
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